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Erbrecht in der Türkei: Erbschein, Ausschlagung und Teilung des Nachlasses

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Erben zuerst einen Erbschein beantragen, klären, ob der Nachlass Schulden hat, und die Erbschaft gegebenenfalls innerhalb der Dreimonatsfrist ausschlagen.

Das Wichtigste in Kürze

Erbschein (mirasçılık belgesi)
Wird vom Notar oder vom Friedensgericht in Zivilsachen ausgestellt (Türkisches Zivilgesetzbuch, Art. 598)
Ausschlagung der Erbschaft
Durch Erklärung gegenüber dem Friedensgericht in Zivilsachen innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Todes (Art. 606)
Herabsetzungsklage (tenkis)
1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung des Pflichtteils, in jedem Fall innerhalb von 10 Jahren (Art. 571)
Teilungsklage (ortaklığın giderilmesi)
Vor der Klage ist ein Mediationsversuch Pflicht (Gesetz Nr. 6325, Art. 18/B)
Gesetz Nr. 7589
Haben alle Miteigentümer die Immobilie geerbt und gibt es keine Dritten als Miteigentümer, findet beim Verkauf zur Aufhebung des Miteigentums die erste Bieterrunde einmalig nur unter den erbenden Miteigentümern statt (Vollstreckungs- und Konkursgesetz, Art. 114)

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

  1. Erbschein (mirasçılık belgesi): wird vom Notar oder vom Friedensgericht in Zivilsachen ausgestellt. Mit ihm werden die Angelegenheiten bei Banken, Grundbuchamt und anderen Stellen erledigt.
  2. Stand des Nachlasses: Bankkonten, Kredite, Vollstreckungsakten und Steuerschulden werden geprüft.
  3. Entscheidung über die Ausschlagung: Ist der Nachlass verschuldet, kann innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes beim Friedensgericht in Zivilsachen die Ausschlagung erklärt werden.
  4. Erbschaftsteuererklärung (veraset ve intikal vergisi): wird innerhalb der gesetzlichen Frist beim Finanzamt eingereicht.

Pflichtteil und Herabsetzungsklage

Hat der Erblasser den Pflichtteil (saklı pay) der Erben durch ein Testament oder durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten verletzt, können die pflichtteilsberechtigten Erben eine Herabsetzungsklage (tenkis davası) erheben. Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen, die Eltern und der überlebende Ehegatte.

Teilung geerbter Immobilien

Können sich die Miteigentümer einer geerbten Immobilie nicht über die Aufteilung einigen, wird eine Teilungsklage (ortaklığın giderilmesi davası) erhoben. Vorher ist ein Mediationsversuch Pflicht. Lässt sich die Immobilie nicht in natura teilen, ordnet das Gericht die Teilung durch Verkauf an.

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Häufige Fragen

Gehen die Schulden meines Vaters auf mich über?

Erben, die die Erbschaft nicht ausschlagen, haften in der Regel für die Schulden des Nachlasses. War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes offensichtlich oder amtlich festgestellt zahlungsunfähig, gilt die Erbschaft als ausgeschlagen. Wenn Sie Schulden im Nachlass vermuten, sollten Sie eine Ausschlagung innerhalb von drei Monaten oder einen Antrag auf ein amtliches Inventar innerhalb eines Monats (Art. 619) prüfen.

Ich habe die Erbschaft ausgeschlagen. Was geschieht mit den anderen Erben?

Der Anteil des ausschlagenden Erben geht an die Berechtigten über, als wäre dieser Erbe vor dem Erblasser verstorben: an seine Nachkommen oder, wenn es keine gibt, an die übrigen Erben (Art. 611). Schlagen alle nächsten Erben aus, wird der Nachlass vom Friedensgericht nach den Regeln des Konkurses liquidiert. Die Ausschlagung sollte daher in der Familie gemeinsam abgewogen werden.

Was gilt, wenn der Verstorbene ein Haus einem Kind übertragen und als Verkauf ausgegeben hat?

In diesem Fall, in der türkischen Praxis als muris muvazaası bekannt, können die übrigen Erben auf Löschung und Neueintragung im Grundbuch klagen, wenn eine Schenkung als Verkauf getarnt wurde, um sie um ihr Erbe zu bringen. Entscheidend ist der Nachweis der wirklichen Absicht.

Wir können uns über die Aufteilung eines geerbten Grundstücks nicht einigen. Was nun?

Können sich die Miteigentümer nicht einigen, führt der Weg über die Teilungsklage (ortaklığın giderilmesi, auch izale-i şuyu); zuerst ist ein Mediator einzuschalten. Lässt sich die Immobilie nicht in natura teilen, wird sie verkauft und der Erlös aufgeteilt. Nach dem Gesetz Nr. 7589 findet die erste Bieterrunde bei diesem Verkauf einmalig nur unter den erbenden Miteigentümern statt, wenn alle Miteigentümer Erben sind und keine Dritten beteiligt sind.

Ich lebe im Ausland. Kann die Erbschaft in der Türkei geregelt werden, ohne dass ich anreise?

In vielen Fällen ja. Im Ausland lebende Erben können einem Anwalt in der Türkei bei einem türkischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung eine Vollmacht erteilen. Für einzelne Schritte, etwa einen Verkauf beim Grundbuchamt, können besondere Anforderungen gelten, die im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

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