Av. Büşra Öfke Anwaltskanzlei · Edirne
Sprache: Deutsch
+90 541 616 17 30

Edirne · Rechtsinformation

Scheidung in der Türkei und Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile

Viele Familien leben zwischen der Türkei, Deutschland und anderen Ländern. Diese Seite erklärt, wie eine Scheidung vor türkischen Familiengerichten abläuft, was Ausländer und im Ausland lebende türkische Staatsangehörige wissen sollten und wie eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in der Türkei anerkannt wird.

Das Wichtigste in Kürze

Einvernehmliche Scheidung
Möglich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat; beide Ehegatten werden persönlich angehört (Türkisches Zivilgesetzbuch, Art. 166 Abs. 3)
Zuständiges Gericht
Familiengericht (aile mahkemesi)
Kinder
Über das Sorgerecht wird nach dem Kindeswohl entschieden; den Kindesunterhalt (iştirak nafakası) setzt das Gericht fest
Ausländisches Scheidungsurteil
Wird in der Türkei entweder durch Anerkennung (tanıma) oder Vollstreckbarerklärung (tenfiz) eines türkischen Gerichts oder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auf dem Verwaltungsweg beim Standesamt oder einem türkischen Konsulat eingetragen (Gesetz Nr. 5490, Art. 27/A)

Unsere Tätigkeit im Scheidungsrecht

Unsere Kanzlei im Zentrum von Edirne berät und vertritt in folgenden Bereichen:

  • Einvernehmliche Scheidung: Ausarbeitung der Scheidungsvereinbarung (Sorgerecht, Kindesunterhalt, Unterhalt, Vermögen) und Vertretung in der Verhandlung
  • Streitige Scheidung: aus Gründen wie Ehebruch, böswilligem Verlassen oder Zerrüttung der Ehe
  • Sorge- und Umgangsregelungen: auch für Familien, in denen ein Elternteil im Ausland lebt
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt: vorläufiger Unterhalt während des Verfahrens und Unterhalt nach der Scheidung
  • Vermögensaufteilung: nach dem gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (für Zeiträume vor dem 1. Januar 2002 Gütertrennung)
  • Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Scheidungsurteile (tanıma und tenfiz): für Scheidungen aus Deutschland, Bulgarien, Griechenland und anderen Ländern

Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Viele im Ausland geschiedene türkische Staatsangehörige stellen erst Jahre später fest, dass sie im türkischen Personenstandsregister noch als verheiratet geführt werden. Die Scheidung kann auf dem Verwaltungsweg beim Standesamt oder einem türkischen Konsulat eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 27/A des Gesetzes Nr. 5490 erfüllt sind; andernfalls, und für Sorgerecht oder Unterhalt, wird vor einem türkischen Gericht ein Anerkennungsverfahren eingeleitet. In der Regel benötigen Sie:

  1. Das ausländische Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  2. Eine Apostille (oder konsularische Legalisation) auf dem Urteil
  3. Eine beglaubigte türkische Übersetzung des Urteils und der Apostille
  4. Ausweisdokumente und, falls vorhanden, die Heiratsurkunde

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen sollten

  • Heiratsurkunde und Ausweisdokumente beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden der Kinder und Angaben zur Schule
  • Unterlagen zu Vermögen, Bankkonten und Einkommen
  • Bei ausländischen Urteilen: das Urteil, den Rechtskraftvermerk und die Apostille

Unsere Kanzlei

Wir befinden uns im Zentrum von Edirne (Sabuni Mahallesi). Gerichtsverhandlungen und behördliche Verfahren in der Türkei finden auf Türkisch statt; bei Bedarf wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Über die Links neben dieser Seite erhalten Sie eine Wegbeschreibung; Sie erreichen uns auch telefonisch oder per WhatsApp.

Verwandte Seiten: Erbrecht in der Türkei · Ausländerrecht in Edirne

Häufige Fragen

Können sich Ausländer in der Türkei scheiden lassen?

Ja. Türkische Gerichte können in vielen Fällen über die Scheidung von Ausländern entscheiden, etwa wenn ein Ehegatte türkischer Staatsangehöriger ist oder die Ehegatten in der Türkei leben. Welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, hängt von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Ehegatten ab und wird zu Beginn des Verfahrens geprüft.

Wir wurden in Deutschland geschieden. Gilt die Scheidung auch in der Türkei?

Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung ändert das türkische Personenstandsregister nicht automatisch. Ist die Entscheidung rechtskräftig und nicht offensichtlich mit der türkischen öffentlichen Ordnung unvereinbar, können die früheren Ehegatten gemeinsam (oder der türkische Ehegatte allein, wenn der andere Ausländer oder verstorben ist) beim Standesamt oder einem türkischen Konsulat die Eintragung auf dem Verwaltungsweg beantragen (Gesetz Nr. 5490, Art. 27/A). Andernfalls, oder für Sorgerecht und Unterhalt, wird vor einem türkischen Gericht ein Anerkennungsverfahren (tanıma) mit der rechtskräftigen Entscheidung (in Deutschland in der Regel ein Scheidungsbeschluss) samt Apostille und beglaubigter Übersetzung eingeleitet.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Liegt die Scheidungsvereinbarung vor und erscheinen beide Ehegatten, wird über eine einvernehmliche Scheidung oft in einer einzigen Verhandlung entschieden. Der Termin hängt vom Terminkalender des Gerichts ab; rechtskräftig wird das Urteil nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.

Muss ich bei der Verhandlung anwesend sein?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss das Gericht beide Ehegatten persönlich anhören. In streitigen Verfahren und Anerkennungsverfahren kann Sie in der Regel ein Anwalt mit Vollmacht vertreten.

Verwandte Artikel (türkisch)

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Zuletzt aktualisiert:

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung. Gesetze und Gerichtsentscheidungen ändern sich; jeder Fall muss nach seinen eigenen Umständen beurteilt werden.

Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall

Senden Sie uns die Entscheidung oder das Schreiben, das Sie erhalten haben; wir gehen die Fristen und Möglichkeiten mit Ihnen durch.